Schulordnung

Schulordnung

1) Respektvoller Umgang

In unserer Schule lernen und arbeiten über 1100 Menschen. Wir nehmen in unserem Verhalten auf andere Rücksicht, begegnen ihnen mit Höflichkeit und denken daran, zu grüßen, auch wenn wir in Eile sind. Schimpfwörter, diskriminierende Äußerungen und dergleichen sind in unserer Schule unerwünscht.

2) Allgemeine Richtlinien

a)    Alle sind zur Reinhaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes, des Klassenraumes und der gesamten Schulliegenschaft (Sportplatz, Hof, Schulhaus) verpflichtet. Wir gehen mit den uns zur Verfügung stehenden Schulmöbeln und Räumlichkeiten sowie mit den uns anvertrauten Lehrmaterialien und Gegenständen sorgsam um. Für die Behebung von Schäden und Verschmutzungen (z. B. an Wänden, Tischen, Stühlen und Fenstern) muss der Verursacher/die Verursacherin selbst aufkommen.

b)   Das Rauchen ist lt. Nichtraucherschutz an Schulen und bei Schulveranstaltungen verboten und möge auch im Nahbereich der Schule unterlassen werden.

c)    Alkoholische Getränke sind im Schulhaus und bei Schulveranstaltungen verboten.

d)   In der Schule kleiden wir uns angemessen und dem Anlass entsprechend (z.B. Sportbekleidung nur im Sportunterricht).

e)    Verstöße gegen die Schulordnung wirken sich auf die Beurteilung des Verhaltens in der Schule aus.

 

3) Unterricht/Unterrichtsbeginn/Unterrichtsende

a)    Wir erscheinen so zeitgerecht zum Unterricht, dass wir beim Läuten arbeitsbereit (ausgestattet mit allen Unterrichtsmaterialien) am Platz sind. Zuspätkommen ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu entschuldigen.

b)   Nach Ende des Unterrichts wie auch zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht müssen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude verlassen, da keine Aufsicht gewährleistet werden kann. Die Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagsbetreuung bzw. in der Tagesbetreuung angemeldet sind, suchen diese nach Unterrichtsende unverzüglich auf.

c)    Den Schülerinnen und Schülern ist es nicht erlaubt, das Schulhaus eigenmächtig zu verlassen. In Ausnahmefällen meldest du dich bei der Lehrkraft und im Sekretariat ab. Schülerinnen und Schülern der 6., 7. und 8. Klasse(n) der Oberstufe ist es gestattet, das Schulhaus in der 15-Minuten-Pause zu verlassen.

d)   Das Nichterscheinen einer Lehrkraft ist binnen fünf Minuten im Sekretariat zu melden. Die Klassenzimmertür bleibt bis zum Erscheinen der Lehrkraft offen und die Schülerinnen und Schüler bleiben an ihren Plätzen.

4) Pausenordnung

a)    Die Gangaufsicht/en sorgt/sorgen für einen geregelten Pausenablauf.

b)   Vor Stundenbeginn und in der großen Pause ist der Aufenthalt in den Gängen gestattet. Die Fenster werden je nach Witterung gekippt; bei Ertönen eines weiteren Signals steht auch der Schulhof für die Hofpause zur Verfügung.

c)    Wir achten darauf, die Stiegen nicht zu blockieren und auf der rechten Seite zu gehen. Wir gefährden andere nicht durch unüberlegtes Verhalten (z. B. durch Laufen, Stoßen, Sitzen und Liegen auf dem Boden, Fang- und Ballspiele).

d)   Alle achten beim Verlassen des Unterrichtsraumes darauf, dass dieser in ordentlichem Zustand zurückbleibt:

  • Licht abdrehen, Müll entsorgen

Nach Unterrichtsschluss:

  • Fenster schließen, Sessel auf die Tische stellen, Tür absperren

 

5) Mitbringen bzw. Nutzung von elektronischen Geräten und Wertgegenständen 

a)      Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 5. Klassen gilt folgende Regelung:

Handys und andere mobile Geräte (z.B. Smartwatch) sind auf „Lautlos“/ „Flugmodus“ zu stellen und in der (Schul-)Tasche aufzubewahren.

In den Pausen ist die Verwendung untersagt. Diese Regelung gilt auch für Religions- und Mittagsaufsicht, Supplierstunden sowie in der Nachmittagsbetreuung. Für Unterrichtszwecke bzw. dringende Mitteilungen darf das Handy auf Aufforderung bzw. nach Erlaubnis der Lehrkraft verwendet werden. 

Für Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Klassen gilt folgende Regelung:

Handys und andere mobile Geräte (z.B. Smartwatch) sind auf „Lautlos“ bzw. "Flugmodus" zu stellen und sind nur auf Aufforderung der Lehrkraft zu benutzen. In den Pausen ist die verantwortungsbewusste Verwendung des Handys im Klassenraum gestattet.

b)     Das Fotografieren, Filmen, Mitschneiden, Screenshotten, Verändern und Veröffentlichen von Bild- und Filmmaterial ohne Einverständnis der Abgebildeten, ist ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen, vor allem aber auch für digitale Lerninhalte oder Lehrveranstaltungen.

c)      Weitere elektronische Geräte (z.B. MP3-Player, Spielkonsolen u. Ä.), gefährliche Gegenstände und größere Geldbeträge dürfen nicht in die Schule mitgenommen

d)     Scooter, Rollerskates, Skateboards u. Ä. müssen im Spind oder versperrt im Hof aufbewahrt werden. Genauso müssen die Überbekleidungen im Spind untergebracht werden.

e)      Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, Geldbeträge. Grundsätzlich ist jede und jeder für alle privaten Gegenstände selbst verantwortlich

Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht:

f) Das Surfen im Internet ist nur während des Unterrichts und auf unterrichtsrelevanten Websites gestattet.

 

6) Informationspflicht

a)    Das Fernbleiben vom Unterricht ist sofort durch die Erziehungsberechtigten zu melden. Eine schriftliche Entschuldigung ist unter Angabe des Grundes in jedem Fall erforderlich und muss von den Schülerinnen und Schülern spätestens beim nächsten Schulbesuch gebracht werden.

b)   Ansteckende (oder meldepflichtige) Krankheiten in der Familie sind der Schule umgehend zu melden.

c)    Änderungen der Melde- und Kontaktdaten sind dem Klassenvorstand schriftlich umgehend bekannt zu geben.

 

7) Schulfremde Personen

Erziehungsberechtigten und schulfremden Personen ist (außer an Sprechtagen und bei Schulveranstaltungen) der Aufenthalt im Schulhaus nur im Direktions- bzw. Konferenzzimmerbereich (1. Stock) gestattet.

8) Ansehen der Schule

Wir achten auch außerhalb des Schulgebäudes darauf, das Ansehen der Schule zu wahren, indem wir besonders bei Exkursionen, Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen die Grundsätze der Hausordnung beachten.

Die Schulhomepage www.rainergymnasium.at ist der einzige offizielle Internetauftritt des Rainergymnasium. Das Erstellen von Seiten unter Verwendung des Schulnamens in den Sozialen Medien (Instagram, Facebook, TikTok etc.) oder auf eigenen Internetseiten (Blog, Chatgruppe etc.) ist untersagt, kann schulinterne Konsequenzen nach sich ziehen und wird gegebenenfalls juristisch verfolgt. Ausnahmen müssen durch den Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen werden. 

(lt. Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom Mai 2024)

Tagesbetreuung

Regeln für einen guten Ablauf und ein gutes Zusammenleben in der TB

  1. Um die Räumlichkeiten der TB sauber zu halten, sollen die Schülerinnen und Schüler im Pavillon Hausschuhe tragen.
  2. Die Schülerinnen und Schüler melden sich in der 5. und 6. Stunde im Pavillon an und in der 7. Stunde im zugeteilten.
  3. Jacken und Schultaschen sollen im Spind oder im Raum K014 aufbewahrt werden.
  4. Die Eltern geben die Entschuldigungen und Änderungen den Schülerinnen und Schülern unterschrieben mit oder tragen diese direkt über WebUntis ein.
  5. Ballspielen dürfen die Schülerinnen und Schüler im Hof. In den Räumlichkeiten der TB ist es nicht erlaubt.
  6. Die Bibliothek kann nach Absprache mit der Betreuungsperson während der Öffnungszeiten genutzt werden.
  7. In der 8. Stunde findet die allgemeine Lernzeit statt. Die Schülerinnen und Schüler können aber auch die Vorlernzeit in der 7. sowie die Nachlernzeit in der 9. Stunde nutzen. Diese findet im Raum K032 statt.
  8. Die Lernzeit in der 8. Stunde findet in den zugeteilten Räumen statt.
  9. Elektrische Geräte (Handy, Laptop) dürfen nur für die Hausaufgaben verwendet werden.
  10. Um Verkühlungen zu vermeiden, sollen die Schülerinnen und Schüler, wenn sie im Hof sind, dem Wetter und der Jahreszeit gemäße Kleidung tragen.
  11. Nach Unterrichtsschluss steht der Hof ausschließlich den Schülerinnen und Schülern der TB zur Verfügung.

Gezeichnet Mag.a Magdalena Wanzenböck